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Ihr Anwalt für Führungskräfte in Augsburg, München und bundesweit.

Vertrauensvoller Partner für Führungskräfte

Führungskräfte haben eine arbeitsrechtliche Sonderstellung. Für sie gelten nämlich die arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften meist nicht. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Führungskraft gar eine Organstellung im Unternehmen zukommt. Deshalb können sich Unternehmen besonders leicht von ihren Geschäftsführern oder Vorständen trennen. Aber auch leitende Angestellte sind hinsichtlich des Kündigungsschutzes weniger geschützt als „normale“ Arbeitnehmer. Deshalb sollten Sie als Führungskraft bereits bei der Verhandlung Ihres Arbeits- oder Dienstvertrages einen Anwalt hinzuziehen, um Ihre Interessen optimal durchzusetzen

Inhaltsverzeichnis:

  • Allgemeine Beratung von Führungskräften
  • Überprüfung und Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträge
  • Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses
  • Prozessvertretung
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Honorar

Allgemeine Beratung von Führungskräften

Wir beraten Sie zu allen Fragestellungen, die mit Ihrer Stellung als Führungskraft typischerweise einhergehen. Von uns erhalten Sie Unterstützung, wenn es etwa um die Berufung oder Abberufung zum Prokuristen, Geschäftsführer oder Vorstand geht. Ebenso erhalten Sie fachkundige Antworten zu Fragen bezüglich Ihrer Pflichten und Ihres Haftungsrisikos.
Zudem beraten wir Sie in allen Bereichen des Arbeitsrechts, mit denen Sie in Ihrem Berufsalltag konfrontiert werden. Diesbezüglich bieten wir unseren Mandanten auch eine Dauerberatung zu attraktiven Pauschalen an. Sprechen Sie uns einfach hierauf an.

Überprüfung und Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen

Unterschreiben Sie keinen Arbeits- oder Dienstvertrag, ehe dieser nicht von einem Anwalt für Arbeitsrecht geprüft wurde. Da Sie als Führungskraft typischerweise nicht denselben Schutz wie Arbeitnehmer genießen, können Ihnen Fehler im Vertragstext teuer zu stehen kommen. Ein Fokus unserer Tätigkeit liegt dabei auf der Durchsetzung eines idealen Vergütungsmodells. Gerade auch die weit verbreiteten Gewinnbeteiligungen können tückisch sein, wenn sie einen zu hohen Anteil der Bezüge der Führungskraft ausmachen. Denn bleibt der Unternehmenserfolg aus, drohen Ihnen wirtschaftliche Nachteile. Sofern Sie dies gegenüber Ihrem Unternehmen durchsetzen können, übernehmen wir selbstverständlich auch die gesamte Vertragsgestaltung für Sie.

Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses

Wir beraten und vertreten Führungskräfte, wenn es um die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses (Abberufung oder Kündigung) geht.

Auch unterstützen wir Sie bei den Verhandlungen, so dass Sie eine höchstmögliche Abfindung erhalten. Ein weiterer Fokus unserer Tätigkeit liegt in der Gestaltung eines Aufhebungsvertrages, der Ihre Interessen perfekt umsetzt. Dabei achten wir insbesondere darauf, dass Ihnen keine sozialversicherungsrechtlichen Nachteile entstehen. Zudem berücksichtigen wir sämtliche steuerrelevanten Aspekte bezüglich der Abfindung.

Prozessvertretung

Wir vertreten Führungskräfte vor sämtlichen Gerichten bundesweit. Egal, ob es um Ihre Abberufung, Kündigung oder die Durchsetzung Ihrer Ansprüche geht, auf unser Verhandlungsgeschick und unsere langjährige Prozesserfahrung können Sie vertrauen.

Wirtschaftsstrafrecht

Führungskräfte haben ein hohes Haftungsrisiko. Schnell kann das vermeintliche Fehlverhalten einer Führungskraft auch strafrechtliche Relevanz haben. Unsere Kanzlei verfügt auch über einen versierten Strafverteidiger, der Ihnen im Fall der Fälle beiseite steht und dafür sorgt, dass Sie das Strafverfahren mit dem bestmöglichen Ergebnis überstehen.

Honorar

Unsere Beratungsleistungen rechnen wir grundsätzlich nach einer Stundenhonorarvereinbarung ab. Im Falle einer Vertretung vor Gericht berechnet sich unser Honorar grundsätzlich nach den Mindestgebühren gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses orientiert sich am Streitwert, d.h. dem wirtschaftlichen Wert, der dem Klagebegehren beigemessen wird. Selbstverständlich erfahren Sie von uns bereits vor Beginn des Mandatsverhältnisses, welche Kosten konkret auf Sie zukommen. Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kümmern wir uns selbstverständlich gerne – und zwar kostenfrei – um eine Deckungszusage bei Ihrer Versicherung.

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Limmer.Reutemann – Rechtsanwälte
Theodor-Heuss-Platz 8
86150 Augsburg

Tel.: +49 821 26286990
Fax: +49 821 262869910
Web: limmer-reutemann.de
E-Mail: info@kanzlei-lr.de

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