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Ihr Anwalt für Arbeitgeber in Augsburg, München und bundesweit.

Passgenaue Lösungen für Arbeitgeber

Wir beraten und betreuen Arbeitgeber aller Branchen bundesweit. Vom Start Up bis zum großen Mittelständler bieten wir unseren Mandanten passgenaue Lösungen zu allen Fragestellungen im Bereich des Arbeitsrechts. Besonders wenn es um die Durchsetzung heikler Personalentscheidungen geht, wissen unsere Anwälte die Unternehmensinteressen mit Weitsicht und Fingerspitzengefühl durchsetzen. Profitieren auch Sie von unserer Expertise im Arbeitsrecht.

Inhaltsverzeichnis:

  • Beratung von Arbeitgebern im Arbeitsrecht
  • Gestaltung und Überprüfung von Verträgen
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Bundesweite Prozessvertretung
  • Betriebsrat und Einigungsstelle
  • Umstrukturierungen und Outsourcing
  • Honorar

Beratung von Arbeitgebern im Arbeitsrecht

Unseren Mandanten stehen wir bei sämtlichen Fragestellungen des Arbeitsrechts, die der Unternehmensalltag aufwirft, als zuverlässiger Berater beiseite. Egal, ob es um Überstunden, Lohn und Gehalt, disziplinarische Maßnahmen oder Kündigungen geht, unsere Rechtsanwälte geben Ihnen die Antworten hierauf in klarer und verständlicher Sprache.

Gerne bieten wir Ihrem Unternehmen eine arbeitsrechtliche Dauerberatung an. Im Rahmen dieser erhalten Sie von unseren Anwälten für Arbeitsrecht schnelle und praktikable Hilfestellungen im Tagesgeschäft per E-Mail, Telefon oder WhatsApp an die Hand. Hierzu bieten wir Ihnen attraktive Rahmenvereinbarungen. Gerne erstellen wir Ihnen hierfür ein faires und bedarfsgerechtes Angebot. Sprechen Sie uns einfach darauf an.

Gestaltung und Überprüfung von Verträgen

Fehlerhafte und veraltete Verträge wirken nicht nur äußerst unprofessionell, sondern sie können für den Arbeitgeber auch schnell sehr teuer werden. Dies gilt insbesondere für den Arbeitsvertrag, da er das rechtliche Fundament eines jeden Arbeitsverhältnisses bildet.

Damit Arbeitgeber auf der sicheren Seite sind, entwerfen wir für Sie rechtssichere und individuelle Arbeitsverträge samt entsprechender Zusatz- und Sondervereinbarungen (Provisionsregelungen, Zielvereinbarungen, Dienstwagenregelungen, etc.).

Auch überprüfen wir Ihre bestehenden Musterarbeitsverträge darauf, ob sie nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (noch)  rechtmäßig sind und aktualisieren diese bei Bedarf. Um böse Überraschungen in Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, sollten Sie Ihre Arbeitsverträge regelmäßig, spätestens aber nach drei Jahren, auf Ihre Aktualität durchsehen lassen.

Darüber hinaus erstellen wir für Arbeitgeber Abmahnungen, Kündigungsschreiben, Arbeitszeugnisse, nachträgliche Wettbewerbsverbote und Fortbildungsverträge mit Rückzahlungsklausel. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im Bereich der Vertragsgestaltung im Arbeitsrecht.

Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Gerade wenn es um Kündigungen geht, entsteht oft der Eindruck, dass Arbeitsgerichte besonderes arbeitnehmerfreundlich entscheiden. Tatsächlich aber werden viele Kündigungsschutzklagen nur deshalb nicht zu Gunsten des Arbeitgebers entschieden, weil der Sachverhalt, der der Kündigung zugrunde liegt, unzureichend oder falsch dokumentiert ist.

Um unnötige Kosten zu sparen und unangenehme Überraschungen zu vermeiden, begleiten wir unsere Mandanten vom Stadium der sorgfältigen Planung einer Kündigung bis zu deren Durchsetzung vor dem Arbeitsgericht. Geht es um betriebsbedingte Kündigungen helfen wir auch bei der ordentlichen Sozialauswahl.

Sofern eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses realisierbar erscheint, stehen wir Arbeitgebern beratend bei den Verhandlungen mit dem Arbeitnehmer beiseite. Ebenso gestalten wir Aufhebungsverträge, die späteren Attacken des Arbeitnehmers jedwede Grundlage nehmen.

Besteht für das betreffende Arbeitsverhältnis Sonderkündigungsschutz (Schwerbehinderte, Schwangere, etc.), kümmern sich unsere Anwälte darum, dass das Integrationsamt bzw. das Gewerbeaufsichtsamt seine Zustimmung zur Kündigung erteilt. Geht es um die Vorbereitung anzeigepflichtiger Entlassungen (sog. Massenentlassungen), klären wir mit der Agentur für Arbeit die notwendigen Formalitäten.

Bundesweite Prozessvertretung

Wir vertreten Arbeitgeber bundesweit vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht. Dabei profitieren unsere Mandanten von unserer langjährigen Prozesserfahrung. Durchsetzungsstark kämpfen wir für die Interessen unserer Mandanten. Sofern es das Prozessrisiko gebietet, erweisen wir uns zudem als geschickte Verhandler, um einen möglichst günstigen Vergleich für Sie zu erreichen. Schenken auch Sie uns Ihr Vertrauen.

Betriebsrat und Einigungsstelle

Unsere Anwälte für Arbeitsrecht unterstützen Arbeitgeber dabei, Konflikte mit dem Betriebsrat zu vermeiden und eine vertrauensvolle Basis der Zusammenarbeit zu schaffen. Wir beraten Arbeitgeber zu sämtlichen betriebsverfassungsrechtlichen Anliegen und helfen bei Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen. Zudem vertreten wir Arbeitgeber in Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten bundesweit. Ebenso führen wir für Arbeitgeber Verhandlungen vor betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstellen und stehen dort für Ihre Interessen ein.

Umstrukturierungen und Outsourcing

Wir unterstützen Arbeitgeber bei der Planung und Umsetzung von Umstrukturierungen im Betrieb. Unsere Mandanten vertrauen auf unsere effiziente Arbeit insbesondere, wenn es um das Outsourcing von Unternehmensstrukturen oder Unternehmensaufgaben, Betriebsstilllegungen, Betriebsübergänge oder Personalabbau geht.

Bei Bedarf stellen wir unseren Mandanten dabei unser interdisziplinäres Expertennetzwerk aus Gesellschaftsrechtlern, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern zur Verfügung. In routinierter Teamarbeit liefern wir auch Ihrem Unternehmen passgenaue Lösungen.

Honorar

Beratungsleistungen rechnen wir grundsätzlich auf der Basis einer Stundenhonorarvereinbarung ab. Für Dauerberatungsmandate bieten wir Ihnen dabei selbstverständlich attraktive Pauschalvergütungen an. Gerichtsverfahren werden üblicherweise nach den Mindestgebühren gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, stellen wir für Sie – selbstverständlich gratis – die Deckungsanfrage und führen die gesamte Korrespondenz mit der Versicherung.

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Kontakt

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Limmer.Reutemann – Rechtsanwälte
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